Börsengeschäfte

Börsengeschäfte
alle von den  Börsenhandelsteilnehmern abgeschlossenen Käufe und Verkäufe im Auftrag ihrer Kundschaft oder auf eigene Rechnung. Nach dem Gegenstand des Geschäftes lassen sich Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte in Derivaten (Terminbörse) unterscheiden. Nach dem Erfüllungstermin sind  Kassa- und  Termingeschäfte zu unterscheiden. Dabei vollzieht sich der Handel, indem zu den Börsenzeiten die zum Börsenhandel zugelassenen Personen (Börsenhandelsteilnehmer) entweder auf dem Börsenparkett oder über den Bildschirm die Geschäfte ihrer Kundschaft oder eigene Geschäfte ausführen. Dabei sind für die Preisbildung feste Regeln zu beachten. Die konkreten Usancen für die Durchführung der B. sind in dem Regelwerk der jeweiligen Börse enthalten.
- Vgl. auch  Börsenordnung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Nettogeschäfte — Börsengeschäfte in nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren, bei denen die Bank im Verhältnis zum Kunden als Eigenhändler (⇡ Eigenhandel) auftritt. Die Abrechnung erfolgt netto zum Kurswert, d.h. ohne Provision, Abwicklungsgebühr, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Börse — Börse, 1) in großen Handelsstädten der Ort (ein freier Platz od. ein Gebäude), an welchem sich handeltreibende Personen entweder täglich od. an gewissen Tagen der Woche zu einer bestimmten Tageszeit (Börsenzeit) versammeln, um Waaren u. Werthe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Börse — (franz. Bourse, engl. Exchange, Change, ital. Borsa, holländ. Beurs), ein Gebäude, worin in bestimmten Stunden Kaufleute und ihnen gleichstehende Geschäftsleute zur Unterhandlung und Abschließung von Geschäften sich zu versammeln pflegen, in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Börsen —   [niederländisch, angeblich nach einer Brügger Kaufmannsfamilie van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken getroffen haben sollen; der Familienname wird mit niederländisch beurs = Geldbeutel (von spätlateinisch bursa =… …   Universal-Lexikon

  • BörsG — Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht rechtsfähige, öffentlich rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für… …   Deutsch Wikipedia

  • Börsengesetz (Deutschland) — Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht rechtsfähige, öffentlich rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für… …   Deutsch Wikipedia

  • Kurs — Seminar; Bildungsmaßnahme; Weiterbildung; Kursus; Workshop; Training; Lehrgang; Devisenkurs; Wechselkurs; Kursnotierung; Quotation; Börsennotie …   Universal-Lexikon

  • Arrangement — Komposition; Anordnung; Positionierung * * * Ar|ran|ge|ment [arãʒə mã:], das; s, s: 1. a) vorbereitende Gestaltung, organisierendes Vorbereiten: das Arrangement [einer Veranstaltung] übernehmen. b) etwas geschmackvoll Zusammengestelltes,… …   Universal-Lexikon

  • Finanzmärkte — Finạnzmärkte,   Märkte, an denen Kreditbeziehungen zwischen Anbietern von Finanzierungsmitteln (Gläubigern) und Nachfragern nach Finanzierungsmitteln (Schuldnern) entstehen, wobei die Mittel im Allgemeinen gegen die Zahlung eines Zinses… …   Universal-Lexikon

  • Investmentclub — Invẹstmentclub,   Zusammenschluss von Sparern meist in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem Ziel, für gemeinsame Rechnung Börsengeschäfte durchzuführen (Anlage in festverzinsliche Wertpapieren, v. a. aber Geschäfte mit Aktien und… …   Universal-Lexikon

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